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Grundsätzliches

Bei Therapieentscheidungen muss immer einen Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen, die im Falle der Arzneimitteltherapie den potentiellen  Nutzen der eingesetzten Medikamente für den individuellen Patienten den möglichen Risiken gegenüberstellt. Bei der Verwendung von Mischinfusionen muss hier in die Ãœberlegungen neben dem bekannten Nebenwirkungsspektrum das Risiko durch Inkompatibilitäten und unzureichende Stabilität mit einbezogen werden.

Die Infusionstherapie darf also kein zusätzliches Sicherheitsrisiko für den Patienten darstellen! Sie muss in diese gesamte Nutzen-Risiko-Abwägung einbezogen werden.

Insbesondere bei der Verwendung von Pumpen mit Bolusfunktion muss berücksichtigt werden, dass der Patient mit jeder  Bolusgabe alle enthaltenen Medikamente zusätzlich bekommt. Hier wird dringend empfohlen alternative Applikationsschemata zu diskutieren, z.B. zwei  Pumpen oder Bedarfsmedikation über anderen Applikationsweg wie intranasal, rektal oder über einen zusätzlichen s.c.-Zugang.

Mit in die Ãœberlegungen einfließen muss zudem das Versorgungsumfeld:  Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus ist selbst bei knapper Personaldecke die Kombination von Medikamenten ohne Kompatibilitätsdaten  höchst kritisch zu sehen. Bei der Versorgung zuhause können die Kapazitäten und Kompetenzen des individuellen Versorgungsumfeldes unter Umständen zu einer anderen Nutzen-Risiko-Abwägung führen.  

Off-Label-Use

Das Mischen von zwei und mehr Arzneimitteln in einer Mischinfusion ist in der Regel außerhalb der Zulassung und stellt damit einen Off-Label Use dar. Die Haftung liegt damit beim verordnenden Arzt, zudem besteht eine besondere Aufklärungs- und Einwilligungspflicht des Patienten.

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